MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN
für Mitglieder des Vienna Airport Health Center Gesundheitsprogramms
1. Präambel
1.1 Das VHC Gesundheitsprogramm ist ein Mitgliedsprogramm, das seinen Mitgliedern verschiedene Leistungen und Vorteile bietet, die in diesen Bedingungen dargelegt sind ("Gesundheitsprogramm").
1.2 Anbieter des Gesundheitsprogramms ist die Vienna Airport Health Center GmbH ("VHC").
1.3 VHC betreibt am Flughafen Wien ein Gesundheitszentrum, in dem selbstständig tätige Ärzte und Angehörige anderer Gesundheitsberufe ("Kooperationspartner") medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen im eigenen Namen anbieten ("Gesundheitszentrum").
1.4 Diese Mitgliedschaftsbedingungen gelten zwischen VHC und allen Teilnehmern am Gesundheitsprogramm.
2. Vorteile für Mitglieder
2.1 Mitglieder genießen eine Reihe von Vorteilen, die sowohl kostenfreie als auch vergünstigte Leistungen umfassen.
2.2 Die Teilnahme am Gesundheitsprogramm berechtigt einmal pro Jahr zur kostenfreien Vorsorgeuntersuchung im Gesundheitszentrum, sofern das jeweilige Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat, in Österreich gemeldet ist und innerhalb der letzten 12 Monate keine Vorsorgeuntersuchung einer österreichischen Sozialversicherung in Anspruch genommen hat. Das kostenfreie Angebot umfasst weiters den Bezug von Gesundheitsinformationen (Newsletter). Mitglieder können außerdem für die Dauer ihres Aufenthalts im Gesundheitszentrum die Garagenplätze des Flughafen Wien kostenfrei nutzen.
2.3 Die Mitgliedschaft berechtigt zur vergünstigen Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen, die im Gesundheitszentrum angeboten werden. Das medizinische Angebot kann variieren und Mitglieder haben keinen Anspruch auf eine Behandlung durch einen bestimmten Kooperationspartner oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Teilnahme am Gesundheitsprogramm begründet keinen Behandlungsvertrag. Sämtliche Behandlungsleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund eines individuellen Behandlungsvertrages zwischen dem Mitglied und dem Kooperationspartner, dessen Leistungen in Anspruch genommen werden.
2.4 Nimmt ein Mitglied medizinische Leistungen in Anspruch, die (teilweise) von der gesetzlichen Krankenversicherung des jeweiligen Mitglieds ersetzt werden, übernimmt VHC für das Mitglied kostenfrei die Einreichung der Rechnung beim Sozialversicherungsträger und die administrative Abwicklung der Refundierung. Voraussetzung hierfür ist die Abgabe der notwendigen Erklärungen durch das Mitglied. VHC gibt keine Garantie für die Rückerstattung des Rechnungsbetrages.
3. Mitgliedsgebühren
3.1 Die aktuellen Mitgliedsgebühren und die derzeit verfügbaren Mitgliedschaftsmodelle finden sich hier.
3.2 Die Mitgliedsgebühr ist jährlich oder monatlich jeweils im Voraus zu bezahlen.
3.3 Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge sind nicht erstattungsfähig. Bankspesen, die durch Rückbuchung eines Mitgliedsbeitrags seitens eines Mitglieds oder dessen Bank entstehen, werden dem jeweiligen Mitglied in Rechnung gestellt.
4. Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft
4.1 Die Teilnahme am Gesundheitsprogramm wird für die Dauer eines Jahres ab Zustandekommen des Vertrages vereinbart. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des Teilnahmezeitraums schriftlich gekündigt wird.
4.2 Jede Vertragspartei hat das Recht, die Teilnahme am Gesundheitsprogramm aus wichtigem Grund jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt für VHC jedenfalls dann vor, wenn ein Mitglied
a) bereits fällige Mitgliedsbeiträge trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen nicht entrichtet;
b) bei der Teilnahme am Gesundheitsprogramm diese Bedingungen oder anwendbare Gesetze verletzt; oder
c) das Gesundheitsprogramm missbräuchlich oder betrügerisch nutzt.
4.3 Im Sinne des § 5e KSchG steht jedem Mitglied bei Anmeldung über die Webseite ein gesetzliches, innerhalb von 7 Werktagen wahrzunehmendes Rücktrittsrecht zu, sofern das Mitglied in diesem Zeitraum nicht bereits Vorteile des Gesundheitsprogramms in Anspruch genommen hat.
5. Haftung
5.1 VHC haftet, mit der Ausnahme von Personenschäden, ausschließlich für Schäden, die einem Mitglied infolge grober Fahrlässigkeit oder einer vorsätzlichen Verletzung der Pflichten der VHC entstehen.
5.2 Kooperationspartner werden nicht als Gehilfen der VHC tätig, sondern erbringen ihre Leistungen aufgrund von jeweils im Einzelfall mit dem Mitglied abgeschlossenen Behandlungsverträgen. VHC übernimmt daher keine Haftung für im Rahmen der Leistungserbringung durch Kooperationspartner entstehende Schäden.
6. Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen
6.1 VHC ist berechtigt, diese Mitgliedschaftsbedingungen, das Gesundheitsprogramm oder Teile davon zu ändern, soweit dies aus rechtlichen Gründen oder aus Sicherheitsgründen erfolgt oder um existierende Merkmale des Gesundheitsprogramms weiterzuentwickeln oder zu optimieren sowie um zusätzliche Merkmale hinzuzufügen.
6.2 Eine Änderung der Mitgliedschaftsbedingungen ist nur wirksam, wenn VHC das jeweilige Mitglied hierüber schriftlich und unter Hinweis auf das ihm zustehende Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen, die bei nicht fristgerechtem Erheben des Widerspruchs eintreten, informiert. Sofern das Mitglied den geänderten Teilnahmebedingungen binnen 14 Tagen ab Empfang der Verständigung widerspricht, ist VHC zur sofortigen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt
6.3 Ungeachtet jeglicher Änderungen an diesen Mitgliedschaftsbedingungen oder am Gesundheitsprogramm werden Erhöhungen der Mitgliedsgebühren jeweils erst bei Verlängerung der Teilnahme am Gesundheitsprogramm (siehe dazu Punkt 4.1) wirksam.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
7.1 Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen.
7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist das sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien, Innere Stadt.
8. Allgemeine Bestimmungen
8.1 Sollte eine Bestimmung dieser Mitgliedschaftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, so tritt anstelle der ungültig gewordenen Bestimmungen eine in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
8.2 Die aus der Teilnahme am Gesundheitsprogramm resultierenden Rechte sind nicht übertragbar. Leistungen können ausschließlich von dem Mitglied selbst in Anspruch genommen werden