FAQ's
...zu den Öffnungszeiten, Terminvereinbarungen und zur Anreise
Das Health Center hat folgende Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 - 19:00
Dienstag: 8:30 - 14:00
Mittwoch: 8:30 - 19:00
Donnerstag: 8:30 - 19:00
Freitag: geschlossen
Die Ordinationszeiten unserer einzelnen Spezialisten finden Sie hier.
Termine können Sie gerne Montag bis Freitag jeweils von 07h00 bis 19h00 telefonisch unter der Telefonnummer 01-7007-24902
oder persönlich im Gesundheitszentrum mit dem Empfangspersonal vereinbaren.
Gerne können Sie auch unser Online-Terminvereinbarungsmodul auf unserer Homepage nutzen um bequem von zu Hause oder unterwegs
Termine zu buchen.
Sie können uns aus den Umlandgemeinden und aus Wien schnell und unkompliziert mit dem Auto oder öffentlich mit den Regionalzügen oder dem CAT erreichen. Den Lageplan des Gesundheitszentrums finden Sie hier.
Folgen Sie beim Verlassen der Parkhäuser bzw. des Bahnhofes einfach diesem Zeichen:

...zu den Ärzten und den medizinischen Leistungen
Es werden nicht alle Spezialisten der einzelnen Fachrichtungen gleichzeitig anwesend sein. Die genauen Ordinationszeiten unserer Spezialisten finden Sie hier.
Die genauen medizinischen Leistungen können Sie dem Leistungsspektrum der jeweiligen ÄrztInnen und TherapeutInnen entnehmen. Unsere SpezialistInnen verfolgen regelmäßig die Neuerungen in den medizinischen Entwicklungen und lassen diese gerne in Ihre Behandlungen und Leistungsspektrum einfließen.
Im Zuge der Vorsorgeuntersuchungen und der notwendigen Behandlungen werden auch Blutabnahmen sowie Harn- und Stuhluntersuchungen durchgeführt. Die Auswertungen erfolgen über unseren Laborpartner. Selbstverständlich werden Ihnen die Befunde vom Gesundheitszentrum zur Verfügung gestellt.
Details entnehmen Sie bitte hier.
Das Medical Center im Terminal 1 (Ebene 1) am Flughafen Wien ist von 07h00 bis 19h00 für Sie besetzt.
Für Notfälle steht ein Notarztwagen - besetzt mit Notarzt sowie zwei Notfallsanitätern - täglich 24 Stunden zur Verfügung.
Medikamente können Sie in der Apotheke am Flughafen besorgen.
Für Notfälle am Flughafengelände steht der Rettungsdienst des Medical Centers der Flughafen Wien AG täglich 24 Stunden zur Verfügung. Die Alarmierung erfolgt über die Notrufnummer 144.
...zu den Krankenkassen und Versicherungen
Ja, die Leistungen der Allgemeinmediziner im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung können mit der E-Card kostenfrei
bezogen werden.
Die Vorsorge-Koloskopie ab dem 50. Lebensjahr kann ebenfalls mit der E-Card durchgeführt werden.
...zu den Mitgliedschaften
Um eine Mitgliedschaft abzuschließen, besuchen Sie uns gerne zu unseren Öffnungszeiten:
- Montag: 8:30 - 19:00
- Dienstag: 8:30 - 14:00
- Mittwoch: 8:30 - 19:00
- Donnerstag: 8:30 - 19:00
- Freitag: geschlossen
im Vienna Airport Health Center.
Sie können gerne bereits vorab ein Anmeldeformular auf unserer Homepage ausfüllen.
Außerdem erhalten Sie durch die Premium-Mitgliedschaft günstige Tarife für Privatleistungen wie z.B. unser Ästhetik- und Massageangebot. Zusätzlich erhalten Sie jährlich eine kostenlose Premium-Vorsorgeuntersuchung wie man sie sonst nur aus der Privatmedizin kennt. Weitere Informationen zu den Mitglieds-Vorteilen und Preisen finden Sie hier.
...zu den Mitarbeitern von anderen Unternehmen am Standort Flughafen Wien oder der Bevölkerung in den Umlandgemeinden
Ja, die Leistungen des Gesundheitszentrums stehen allen Menschen zur Verfügung. Jeder Patient kann die Leistungen des Gesundheitszentrums als Privatpatient wahrnehmen oder eine Mitgliedschaft abschließen. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft als Privatperson wenden Sie sich bitte an unser Empfangspersonal.
Die Vienna Airport Health Center GmbH ist davon überzeugt, dass Gesundheit die Voraussetzung für ein glückliches Leben, sowohl am Arbeitsplatz als auch privat ist und möchte deswegen vor allem Unternehmen Mitgliedschaften für ihre Mitarbeiter bieten, damit Sie Ihren Mitarbeitern Privatmedizin zu günstigen Tarifen ermöglichen können und so für die Themen Prävention und Vorsorge Raum und Zeit schaffen. Informationen zu unseren Unternehmensmitgliedschafts-Angeboten finden Sie hier. Bei Interesse an einer Unternehmensmitgliedschaft wenden sie sich bitte an office@healthcenterairport.com
...zu allen Fragen rund ums Geld
Im Zuge der Mitgliedschaft bekommen Sie bis zu 80% vom vertraglich vereinbarten Kassentarif der Honorarordnung der jeweiligen Krankenkassa mit den Vertragsärzten rückerstattet. Folgende Beispielrechnungen sollen das veranschaulichen.
Als Mitglied werden wir die Administration der Rückerstattung gerne für Sie übernehmen.
Wir versorgen Sie mit einem exklusiven fächerübergreifenden medizinischen Angebot und ausgewählten Bereichen aus der Komplementärmedizin. Zusätzlich erhalten Sie von unseren Spezialisten jährlich eine kostenfreie Premium-Vorsorgeuntersuchung wie man sie nur aus der Privatmedizin kennt.
Weitere Informationen zu den Mitglieds-Vorteilen und Preisen finden Sie hier.
Krankheitskosten und ihre Erstattung
Eine Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die geheilt oder behandelt werden muss. Damit Krankheitskosten erstattet werden können, muss eine Krankheit nachweislich vorliegen. Außerdem müssen Behandlungen mit der Krankheit in Zusammenhang stehen und eine Maßnahme darstellen, die sie heilt oder zumindest lindert. Vorbeugemaßnahmen sind aus diesem Grund für die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen. Bei der Linderung oder Heilung von Krankheiten spielt es keine Rolle, ob die Erkrankung aus eigenem „Verschulden“ entstanden ist (z.B. Alkoholismus, Drogenabhängigkeit usw.) oder nicht.
Wenn Sie also an einer Krankheit leiden, so können Sie die Kosten dafür von der Steuer absetzen sofern:
- sie diese nicht durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, einer freiwilligen Krankenzusatz- oder Unfallversicherung ersetzt bekommen haben.
- diese Krankheitskosten Ihren Selbstbehalt übersteigen. Details zur Höhe des Selbstbehalts siehe unten.
- Nichtärztliches Personal: Behandlungen von Physiotherapeuten sind eine außergewöhnliche Behandlung, wenn die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde oder die Sozialversicherungsanstalt einen Teil der Kosten übernimmt.
- Ausländische Heilpraktiker: Die Behandlungskosten von anerkannten Heilpraktikern im Ausland ist eine außergewöhnliche Belastung.
- – Unbefugte Personen: Heilende Maßnahmen, die von Personen ausgeführt werden, die gemäß der Rechtsvorschriften nicht dazu befugt sind, können ebenfalls anerkannt werden. In diesem Fall wird ein ärztliches Gutachten benötigt, dass die Behandlung notwendig ist.
1. Krankenhaus- und Arzthonorare
2. Aufwendungen für Arzneimittel
3. Aufwendungen für Heilbefehle
4. Fahrtkosten zum Arzt, Spital, etc.
5. Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson für Kinder
6. Kosten für Ferngespräche
7. Ausgaben zur Heilung/Linderung von Allergien
8. Rezeptgebühren
9. Behandlungsbeiträge
10. Selbst geleistete Beiträge für den Aufenthalt in Spitälern oder Kurorten/Reha
Definition der außergewöhnlichen Belastungen
Das Portal der Arbeiterkammer definiert außergewöhnliche Belastungen als Maßnahmen, deren „Aufwendungen höher sind als beim Großteil der Steuerpflichtigen“. Außergewöhnliche Belastungen müssen darüber hinaus zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen beeinträchtigen.
Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Höhe des Selbstbehalts berechnet sich aus allen Bezügen minus den Sozialversicherungs-Beiträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben. Je nach Einkommenshöhe beträgt der Selbstbehalt dann mindestens 6% bis maximal 12% dieser Summe:
– 6 Prozent bis 7.300 Euro
– 8 Prozent zwischen 7.300 und 14.600 Euro
– 10 Prozent zwischen 14.600 und 36.400 Euro
– 12 Prozent bei mehr als 36.400 Euro
Tipp von Steuerexperten:
Um den Selbstbehalt so weit als möglich zu überschreiten und damit von einer höheren Steuerersparnis profitieren zu können, sollte – soweit beeinflussbar – versucht werden, möglichst viele außergewöhnliche Belastungen in ein Kalenderjahr zusammenzuziehen. In diesem Fall kann in der Regel ein größerer Kostenanteil steuerlich geltend gemacht werden, wobei aber nicht der Leistungszeitraum entscheidend ist, sondern ausschließlich wann der Patient das Honorar bezahlt hat.
Bei Eltern mit Kindern, für die seit über sechs Monaten Familienbeihilfe gezahlt wird, reduziert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt je Kind.
Eine Minderung des Selbstbehaltes ist auch bei Alleinverdienenden oder Alleinerziehenden möglich.
Medikamente von der Steuer absetzen
Österreicher, die jedes Jahr viele Medikamente kaufen, sollten die Belege unbedingt aufheben. Am Ende des Jahres können sie prüfen, ob die Kosten den Selbstbehalt überschritten haben. Dann ergibt sich ein Steuervorteil.
Folgende Hinweise müssen Sie berücksichtigen:
– die Medikamente müssen eine Krankheit heilen oder lindern; andere Arzneimittel wirken sich nicht steuermindernd aus
– sammeln Sie die Apothekenrechnungen, da die Rezeptgebühr absetzbar ist
– mit einer Kundenkarte besteht bei Apotheken die Möglichkeit, eine Jahreszusammenstellung der Rechnungen zu erhalten
Wer die Beläge nicht sammelt, kann eine Schätzung abgeben. Das ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn man immer dieselben Medikamente erhält. Falls man die Kosten im Vorjahr mit Belägen bewiesen hat, kommt eine Schätzung im Folgejahr infrage.
Übrigens: Typische Berufskrankheiten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Hier gilt kein Selbstbehalt.
...zu den vertraulichen Patientendaten
Es erhalten nur Personen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten die Ihre Untersuchungen & Behandlungen unterstützen - Personen welche nicht in die medizinischen Aspekten des Gesundheitszentrums eingebunden sind, wie z.B. die Geschäftsführung oder Prokuristen, Abteilungen der Flughafen Wien AG wie die Buchhaltung oder die Personalabteilung haben keinen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten.