FAQ's

...zu den Öffnungszeiten, Terminvereinbarungen und zur Anreise

Das Health Center hat folgende Öffnungszeiten:

Montag: 8:30 - 19:00

Dienstag: 8:30 - 14:00 

Mittwoch: 8:30 - 19:00

Donnerstag: 8:30 - 19:00

Freitag: geschlossen


Die Ordinationszeiten unserer einzelnen Spezialisten finden Sie hier.

Termine können Sie gerne Montag bis Freitag jeweils von 07h00 bis 19h00 telefonisch unter der Telefonnummer 01-7007-24902 oder persönlich im Gesundheitszentrum mit dem Empfangspersonal vereinbaren.

Gerne können Sie auch unser Online-Terminvereinbarungsmodul auf unserer Homepage nutzen um bequem von zu Hause oder unterwegs Termine zu buchen.   
 

Das Gesundheitszentrum befindet sich am Standort Flughafen Wien-Schwechat im 4. Stock des Office Park 3.

Sie können uns aus den Umlandgemeinden und aus Wien schnell und unkompliziert mit dem Auto oder öffentlich mit den Regionalzügen oder dem CAT erreichen. Den Lageplan des Gesundheitszentrums finden Sie hier.

Folgen Sie beim Verlassen der Parkhäuser bzw. des Bahnhofes einfach diesem Zeichen


Es sind ausreichend Parkplätze für Sie vorhanden. Die vorgesehenen Parkhäuser für das Gesundheitszentrum sind das Parkhaus 3 bzw. Parkhaus 4.  Als Mitglied werden Sie für die Dauer Ihrer Behandlung kostenlos parken. Bitte sprechen Sie vor dem Verlassen des Gesundheitszentrums unsere Frontdesk Mitarbeiterinnen an.

Der Zugang zum Gesundheitszentrum ist, wie das gesamte Flughafenareal, barrierefrei.

...zu den Ärzten und den medizinischen Leistungen

Es werden nicht alle Spezialisten der einzelnen Fachrichtungen gleichzeitig anwesend sein. Die genauen Ordinationszeiten unserer Spezialisten finden Sie hier.  

Die genauen medizinischen Leistungen können Sie dem Leistungsspektrum der jeweiligen ÄrztInnen und TherapeutInnen entnehmen. Unsere SpezialistInnen verfolgen  regelmäßig die Neuerungen in den medizinischen Entwicklungen und lassen diese gerne in Ihre Behandlungen und Leistungsspektrum einfließen.

Im Zuge der Vorsorgeuntersuchungen und der notwendigen Behandlungen werden auch Blutabnahmen sowie Harn- und Stuhluntersuchungen durchgeführt. Die Auswertungen erfolgen über unseren Laborpartner. Selbstverständlich werden Ihnen die Befunde vom Gesundheitszentrum zur Verfügung gestellt.

Medizinische Notfälle am Flughafen Wien werden vom Medical Center der Flughafen Wien AG behandelt. Die Alarmierung erfolgt über die Notrufnummer 144 bzw. die kostenlose Auskunft und Beratung unter 01-7007-22245.

Details entnehmen Sie bitte hier.

Das Medical Center im Terminal 1 (Ebene 1) am Flughafen Wien ist von 07h00 bis 19h00 für Sie besetzt. 

Für Notfälle steht ein Notarztwagen - besetzt mit Notarzt sowie zwei Notfallsanitätern - täglich 24 Stunden zur Verfügung.

Medikamente können Sie in der Apotheke am Flughafen besorgen.



Wir bieten alle Reiseimpfungen und sonstige Schutzimpfungen an – unsere ÄrztInnen beraten Sie diesbezüglich gerne.

Das Gesundheitszentrum führt keine eigenen Krankentransporte durch. Ein Transport von nicht mobilen Patienten mit Rettungswagen ist aber selbstverständlich möglich.

Für Notfälle am Flughafengelände steht der Rettungsdienst des Medical Centers der Flughafen Wien AG täglich 24 Stunden zur Verfügung. Die Alarmierung erfolgt über die Notrufnummer 144.  
Es gibt am Flughafen einen Zahnarzt. Dieser befindet sich nicht im Gesundheitszentrum, sondern im Nachbargebäude: Office Park 1, im 1. Stock. Die Leistungen des Zahnarztes sind nicht in der Mitgliedschaft inkludiert. Dr. Reifart bietet alle Kassenverträge an. Die Homepage ist www.reifart.at.
Im Gesundheitszentrum werden keine Operationen unter Vollnarkose durchgeführt. Eine Vielzahl von klein-invasiven Eingriffen, für welche keine Narkose erforderlich ist, wird durch das Leistungsspektrum unserer ÄrztInnen abgedeckt und kann mit diesen vereinbart werden.

In der ersten Ausbauphase des Gesundheitszentrums werden wir noch kein Röntgen, CT oder MRT anbieten können. Bei entsprechendem Bedarf berücksichtigen wird das gerne in einer zweiten Ausbaustufe.
Ja, auch Wahlärzte sind befugt Patienten krank zu schreiben. Diese Krankmeldung sollte aber chefärztlich von der NÖGKK bewilligt werden. Das nächste Service-Center der ÖGK ist in Schwechat in der Sendngergasse 9. Für Mitglieder des Gesundheitszentrums übernehmen wir die Abwicklung.
Wir haben am Flughafen auch eine Apotheke in der Shopping Arcade im Terminal 1. Nähere Informationen finden Sie hier

...zu den Krankenkassen und Versicherungen

Ja, die Leistungen der Allgemeinmediziner im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung können mit der E-Card kostenfrei bezogen werden.

Die Vorsorge-Koloskopie ab dem 50. Lebensjahr kann ebenfalls mit der E-Card durchgeführt werden.

Nein, Sie können auch gerne ohne Privatversicherung die Leistungen des Gesundheitszentrums im Zuge der Mitgliedschaft oder als Privatpatient in Anspruch nehmen. 
Sie können die ÄrztInnen und TherapeutInnen im Gesundheitszentrum im Zuge ihrer Privatkrankenversicherung mit freier Arztwahl konsultieren und danach mit Ihrer privaten Versicherungsgesellschaft gegenrechnen.
Sie können die Leistungen aller Fachrichtungen als Privatpatient oder als Mitglied in Anspruch nehmen. Als Mitglied erhalten Sie Privatmedizin zu vergünstigten Tarifen. Teilweise werden diese Leistungen von den Krankenkassen rückerstattet. Gerne unterstützen wie Sie bei der Einreichung der Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse, sodass die Rückvergütung bequem und unkompliziert auf Ihr Konto erfolgt. Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere ÄrztInnen und an unser Empfangspersonal wenden.

...zu den Mitgliedschaften

Um eine Mitgliedschaft abzuschließen, besuchen Sie uns gerne zu unseren Öffnungszeiten:

  • Montag: 8:30 - 19:00
  • Dienstag: 8:30 - 14:00 
  • Mittwoch: 8:30 - 19:00
  • Donnerstag: 8:30 - 19:00
  • Freitag: geschlossen

im Vienna Airport Health Center.

Sie können gerne bereits vorab ein Anmeldeformular auf unserer Homepage ausfüllen. 

Als Premium-Mitglied stehen Ihnen unsere PrivatärztInnen und TherapeutInnen aller Fachrichtungen zu günstigen Tarifen zur Verfügung. Kassenleistungen der NÖGKK werden für Premium-Mitglieder an den entsprechenden vergünstigten Kassentarif bei gleichzeitiger Erhaltung ausreichend langer Untersuchungs-, Beratungs- und Behandlungszeiten angelehnt.

Außerdem erhalten Sie durch die Premium-Mitgliedschaft günstige Tarife für Privatleistungen wie z.B. unser Ästhetik- und Massageangebot. Zusätzlich erhalten Sie jährlich eine kostenlose Premium-Vorsorgeuntersuchung wie man sie sonst nur aus der Privatmedizin kennt. Weitere Informationen zu den Mitglieds-Vorteilen und Preisen finden Sie hier.

Die Inanspruchnahme des Gesundheitszentrum ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden. Sie können die Leistungen selbstverständlich auch in Anspruch nehmen, wenn Sie sich zu keiner Mitgliedschaft entscheiden und als PrivatpatientIn die ÄrztInnen und TherapeutInnen konsultieren.

Die monatliche Mitgliedschaft beträgt €24 inklusive Umsatzsteuer. Die Einhebung der Mitgliedschaft erfolgt jährlich im Voraus.
Sie können für Ihre Angehörigen im Rahmen unseres Rabattierungsangebots gerne eine Mitgliedschaft abschließen. Selbstverständlich stehen die Leistungen des Gesundheitszentrums Ihren Angehörigen auch als Privatleistungen zur Verfügung wenn Sie sich nicht für eine Mitgliedschaft entscheiden. 

 

...zu den Mitarbeitern von anderen Unternehmen am Standort Flughafen Wien oder der Bevölkerung in den Umlandgemeinden

Ja, die Leistungen des Gesundheitszentrums stehen allen Menschen zur Verfügung. Jeder Patient kann die Leistungen des Gesundheitszentrums als Privatpatient wahrnehmen oder eine Mitgliedschaft abschließen. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft als Privatperson wenden Sie sich bitte an unser Empfangspersonal.

Die Vienna Airport Health Center GmbH ist davon überzeugt, dass Gesundheit die Voraussetzung für ein glückliches Leben, sowohl am Arbeitsplatz als auch privat ist und möchte deswegen vor allem Unternehmen Mitgliedschaften für ihre Mitarbeiter bieten, damit Sie Ihren Mitarbeitern Privatmedizin zu  günstigen Tarifen ermöglichen können und so für die Themen Prävention und Vorsorge Raum und Zeit schaffen. Informationen zu unseren Unternehmensmitgliedschafts-Angeboten finden Sie hier. Bei Interesse an einer Unternehmensmitgliedschaft wenden sie sich bitte an office@healthcenterairport.com

...zu allen Fragen rund ums Geld

Im Zuge der Mitgliedschaft bekommen Sie bis zu 80% vom vertraglich vereinbarten Kassentarif der Honorarordnung der jeweiligen Krankenkassa mit den Vertragsärzten rückerstattet. Folgende Beispielrechnungen sollen das veranschaulichen.

Als Mitglied werden wir die Administration der Rückerstattung gerne für Sie übernehmen.
 

Für die Behandlungen leisten Sie einen monatlichen Mitgliedsbeitrag, im Gegenzug verrechnen die Ärzte nicht das volle Wahlarzthonorar, sondern einen reduzierten Betrag angelehnt an den Krankenkassentarif der NÖGKK. Diesen verminderten Betrag bekommen Sie  teilweise von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Sehr gerne ünterstützen wir Sie bei der Beantragung der Rückforderung mit der Krankenkassa damit Sie bequem und ohne Aufwand Ihr Geld aufs Konto bekommen. Privatleistungen wie z.B. Ästhetische Medizin und Massagen werden ebenfalls zu einem vergünstigen Tarif angeboten.

Wir versorgen Sie mit einem exklusiven fächerübergreifenden medizinischen  Angebot und ausgewählten Bereichen aus der Komplementärmedizin. Zusätzlich erhalten Sie von unseren Spezialisten jährlich eine kostenfreie Premium-Vorsorgeuntersuchung wie man sie nur aus der Privatmedizin kennt.

Weitere Informationen zu den Mitglieds-Vorteilen und Preisen finden Sie hier.


Die Preisgestaltung der Behandlungshonorare steht im Ermessensspielraum der behandelnden Ärzte und Therapeuten, wir bitten dies mit den ÄrztInnen und TherapeutInnen abzuklären. Als Mitglied erhalten Sie die Privatleistungen zu günstigen Tarifen. Zur allgemeinen Orientierung können Sie hier sehen, wie viel eine Behandlung ungefähr kosten würde.

Nach der Behandlung sollte innerhalb von ungefähr 3 Monaten der Rückerstattungsbetrag der Krankenkasse auf Ihrem Konto sein. Wir reichen Ihr Honorar unverzüglich ein, haben aber keine direkte Einflussnahme auf die Bearbeitungsdauer bei den unterschiedlichen Krankenkassenträgern. 
Sie können Ihre Rechnungen im Gesundheitszentrum, Bar, per Bankomat oder per Kreditkarte begleichen.
Behandlungskosten, Medikamente oder Therapien – die Kosten für diese Untersuchungen werden in vielen Fällen nur teilweise von Krankenkassen übernommen. Versicherte zahlen einen Großteil der Rechnung aus der eigenen Tasche. Diese Kosten können teilweise als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt jedoch nur bestimmte Krankheitskosten. Gemeint sind jene, die zur Heilung oder Linderung der Krankheit benötigt werden. Vorbeugemaßnahmen sind in der Regel ausgeschlossen, dies inkludiert auch die Mitgliedschaft im Vienna Airport Health Center.
 
Krankheitskosten und ihre Erstattung
Eine Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die geheilt oder behandelt werden muss. Damit Krankheitskosten erstattet werden können, muss eine Krankheit nachweislich vorliegen. Außerdem müssen Behandlungen mit der Krankheit in Zusammenhang stehen und eine Maßnahme darstellen, die sie heilt oder zumindest lindert. Vorbeugemaßnahmen sind aus diesem Grund für die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen. Bei der Linderung oder Heilung von Krankheiten spielt es keine Rolle, ob die Erkrankung aus eigenem „Verschulden“ entstanden ist (z.B. Alkoholismus, Drogenabhängigkeit usw.) oder nicht.

Wenn Sie also an einer Krankheit leiden, so können Sie die Kosten dafür von der Steuer absetzen sofern:
  • sie diese nicht durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, einer freiwilligen Krankenzusatz- oder Unfallversicherung ersetzt bekommen haben.
  • diese Krankheitskosten Ihren Selbstbehalt übersteigen. Details zur Höhe des Selbstbehalts siehe unten.
Verbraucher sollten berücksichtigen, dass die Maßnahmen zur Heilung oder Linderung der Krankheit durch ein ärztliches Personal ausgeführt werden. Ansonsten gelten folgende Regeln:
  • Nichtärztliches Personal: Behandlungen von Physiotherapeuten sind eine außergewöhnliche Behandlung, wenn die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde oder die Sozialversicherungsanstalt einen Teil der Kosten übernimmt.
  • Ausländische Heilpraktiker: Die Behandlungskosten von anerkannten Heilpraktikern im Ausland ist eine außergewöhnliche Belastung.
  • – Unbefugte Personen: Heilende Maßnahmen, die von Personen ausgeführt werden, die gemäß der Rechtsvorschriften nicht dazu befugt sind, können ebenfalls anerkannt werden. In diesem Fall wird ein ärztliches Gutachten benötigt, dass die Behandlung notwendig ist.
Zu den klassischen Krankheitskosten gehören:
1. Krankenhaus- und Arzthonorare
2. Aufwendungen für Arzneimittel
3. Aufwendungen für Heilbefehle
4. Fahrtkosten zum Arzt, Spital, etc.
5. Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson für Kinder
6. Kosten für Ferngespräche
7. Ausgaben zur Heilung/Linderung von Allergien
8. Rezeptgebühren
9. Behandlungsbeiträge
10. Selbst geleistete Beiträge für den Aufenthalt in Spitälern oder Kurorten/Reha

Definition der außergewöhnlichen Belastungen
Das Portal der Arbeiterkammer definiert außergewöhnliche Belastungen als Maßnahmen, deren „Aufwendungen höher sind als beim Großteil der Steuerpflichtigen“. Außergewöhnliche Belastungen müssen darüber hinaus zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen beeinträchtigen.
Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Höhe des Selbstbehalts berechnet sich aus allen Bezügen minus den Sozialversicherungs-Beiträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben. Je nach Einkommenshöhe beträgt der Selbstbehalt dann mindestens 6% bis maximal 12% dieser Summe:

– 6 Prozent bis 7.300 Euro
– 8 Prozent zwischen 7.300 und 14.600 Euro
– 10 Prozent zwischen 14.600 und 36.400 Euro
– 12 Prozent bei mehr als 36.400 Euro

Tipp von Steuerexperten:
Um den Selbstbehalt so weit als möglich zu überschreiten und damit von einer höheren Steuerersparnis profitieren zu können, sollte – soweit beeinflussbar – versucht werden, möglichst viele außergewöhnliche Belastungen in ein Kalenderjahr zusammenzuziehen. In diesem Fall kann in der Regel ein größerer Kostenanteil steuerlich geltend gemacht werden, wobei aber nicht der Leistungszeitraum entscheidend ist, sondern ausschließlich wann der Patient das Honorar bezahlt hat.

Bei Eltern mit Kindern, für die seit über sechs Monaten Familienbeihilfe gezahlt wird, reduziert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt je Kind.

Eine Minderung des Selbstbehaltes ist auch bei Alleinverdienenden oder Alleinerziehenden möglich.

Medikamente von der Steuer absetzen
Österreicher, die jedes Jahr viele Medikamente kaufen, sollten die Belege unbedingt aufheben. Am Ende des Jahres können sie prüfen, ob die Kosten den Selbstbehalt überschritten haben. Dann ergibt sich ein Steuervorteil.

Folgende Hinweise müssen Sie berücksichtigen:
– die Medikamente müssen eine Krankheit heilen oder lindern; andere Arzneimittel wirken sich nicht steuermindernd aus
– sammeln Sie die Apothekenrechnungen, da die Rezeptgebühr absetzbar ist
– mit einer Kundenkarte besteht bei Apotheken die Möglichkeit, eine Jahreszusammenstellung der Rechnungen zu erhalten

Wer die Beläge nicht sammelt, kann eine Schätzung abgeben. Das ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn man immer dieselben Medikamente erhält. Falls man die Kosten im Vorjahr mit Belägen bewiesen hat, kommt eine Schätzung im Folgejahr infrage.

Übrigens: Typische Berufskrankheiten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Hier gilt kein Selbstbehalt.

...zu den vertraulichen Patientendaten

Nein dies ist rechtlich nicht zulässig, strikt untersagt und wird auf keinen Fall geduldet. Ihr Arbeitgeber würde selbst nach wiederholter Anfrage niemals Zugriff zu Ihren Gesundheitsdaten erhalten. Außerdem würde Ihr Arbeitgeber keine Informationen erhalten ob und wie oft Sie Leistungen im Gesundheitszentrum in Anspruch genommen haben. 
Falls Ihr behandelnder Arzt oder Therapeut seine Ordination im Gesundheitszentrum abmeldet, werden Ihre Gesundheitsdaten im Gesundheitszentrum gelöscht, außer sie wünschen ausdrücklich in schriftlicher Form, dass Ihre Gesundheitsdaten an andere Ärzte und Therapeuten übertragen werden sollen. 
Nein, die Ärzte unterliegen laut Ärztegesetz der Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht wurde auf alle im VHC tätigen Personen übertragen, daher ist es den Mitarbeitern des Gesundheitszentrums in- und außerhalb der Dienstzeiten untersagt, Informationen an Dritte weiter zu geben.

Es erhalten nur Personen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten die Ihre Untersuchungen & Behandlungen unterstützen - Personen welche nicht in die medizinischen Aspekten des Gesundheitszentrums eingebunden sind, wie z.B. die Geschäftsführung oder Prokuristen, Abteilungen der Flughafen Wien AG wie die Buchhaltung oder die Personalabteilung haben keinen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten.