Flugmedizin
Die Flugmedizin dient dazu die psychische und physische Flugtauglichkeit von Pilotinnen und Piloten sowie der Kabinenbesatzung zu überprüfen.Alle Leistungen des Fachbereichs
Die ÄrztInnen und TherapeutInnen unseres Fachbereichs
Tobias Conrad

Julia Horak

Ordinationszeiten
Montag | geschlossen |
Mittwoch | 16:00 - 19:00 |
Freitag | geschlossen |
Flugmedizin
Als Teildisziplin der Medizin, befasst sich die Flugmedizin mit Luft- und Raumfahrtmedizin. Gegenstand der Flugmedizin sind physikalische und medizinische Besonderheiten des Aufenthaltes von Luft- und Raumwelt, sowie das Wohlergehen des fliegenden Personals und der Passagiere.
Flugmedizinische Sachverständige tragen eine wesentliche Rolle zur Sicherheit in der Luftfahrt bei und sind für die physische
und psychische Tauglichkeitsbeurteilung verantwortlich. Sie berechtigen Pilotinnen und Piloten, Flugverkehrsleiter und -verkehrsleiterinnen
oder Flugbegleiter bzw. -begleiterinnen mittels Ausstellung eines entsprechenden flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses
seine / ihre mit der Lizenz verbundenen Berechtigungen und Rechte auszuüben.
Flugmedizinische Untersuchungen
Flugmediziner oder Flugmedizinische Sachverständige führen regelmäßig Untersuchungen für die folgenden Tauglichkeitsklassen
durch:
Klasse 1: Berufsluftfahrzeugführer
- Flugzeugführer (ATPL, CPL)
- Führer von Hubschraubern
- Luftschiffführer
- Flugingenieure
- Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizei
Klasse 2: Privatluftfahrzeugführer
- Führer von Flächenflugzeugen
- Führer von Hubschraubern
- Führer von Segelflugzeugen
- Freiballonführer gewerblich oder privat
- Luftsportgeräteführer
- Ultraleichtpiloten
- Parabelflüge
LAPL (light aeroplane pilot licence): Freizeitluftverkehr
- LAPL A: Aeroplane / Flugzeuge
- LAPL H: Hubschrauber
- LAPL S: Segelflugzeuge
- LAPL B: Ballon
CC: Tauglichkeit der Kabinenbesatzung (cabin crew)
Untersuchungsmethoden
Die Tätigkeit als Fliegerarzt, auch flugmedizinischer Sachverständiger (engl. Aeromedical Examiner) genannt, erfordert spezielle Kenntnisse über die besonderen Bedingungen, denen der menschliche Organismus während eines Fluges ausgesetzt ist, insbesondere der Flugphysiologie. Zu den Untersuchungen zählen normalerweise die Erhebung der Krankengeschichte, Blut- und Harnuntersuchungen, ob etwa Leberfunktionsstörungen oder Diabetes ausschließen zu können.
Unter bestimmten Umständen wird auch ein Ruhe-EKG (Elektrokardiogramm) gemacht. Ein Belastungs-EKG wird etwa bei Bedarf durchgeführt,
um vorhandene Herz-/Kreislauferkrankungen zu finden beziehungsweise auszuschließen. Des Weiteren werden Sehstärke und Hörvermögen
getestet sowie das Farbsehvermögen überprüft. Insgesamt richtet sich der Umfang der Untersuchungen nach den Anforderungen
an den Gesundheitszustand und die Funktion der Organe innerhalb der Flugklassen.
Einschränkung der Tauglichkeit?
Diagnostizierte Krankheiten führen nicht zwangsweise zu einer ?Untauglichkeit, jedoch können Erkrankungen einzelner Organsysteme zu einer Einschränkung der Tauglichkeit beitragen. Dazu zählen unter anderem:
- Koronare Herzerkrankungen
- Rhythmus- und Überleitungsstörungen
- Erkrankung der Lunge und Atemwege
- Krankheiten im Magen-Darm-Trakt
- Einschränkungen des Sehvermögens?
- und weitere.
Die Flugmedizin beziehungsweise die regelmäßige medizinische Untersuchung dienen dazu die psychische und physische Flugtauglichkeit von Pilotinnen und Piloten sowie der Kabinenbesatzung zu überprüfen.